2. Dispositiv-Ziff. 5 des angefochtenen Entscheids sei aufzuheben und der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt ab Januar 2023 für die Dauer der Trennung monatlich vorschüssig persönlichen Unterhalt in folgender Höhe zu bezahlen: - CHF 60.00 bis November 2023 - CHF 0.00 von Dezember 2023 bis Juni 2024 - CHF 275.00 ab Juli 2024 3. Dispositiv-Ziff. 6 des angefochtenen Entscheids sei von Amtes wegen im Sinne der nachstehenden Begründung (Einkommen und Bedarf des Gesuchsgegners) zu korrigieren.