6. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt für die Dauer der Trennung, somit ab September 2022, -3- monatlich vorschüssig einen angemessenen Betrag von mindestens CHF 300.00 zu bezahlen. Sofern der Kinderunterhalt gemäss Ziff. 4 reduziert zugesprochen wird, erhöht sich der persönliche Unterhalt entsprechend." 2.4. Mit Entscheid vom 5. August 2024 erkannte das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts, u.a.: