anerkennung sei zerstört, wenn eine Vermieterin vor Mietantritt die Nachmietersuche beauftrage und wisse, dass der Mieter den Mietvertrag nie antreten werde. Zudem habe die Klägerin nie den Schlüssel übergeben und -6- sei somit ihre Gegenleistung schuldig geblieben, weshalb sie keinen Anspruch auf die Mietzahlung habe. Somit liege kein provisorischer Rechtsöffnungstitel vor und der vorinstanzliche Entscheid sei aufzuheben.