Gegenstand Rechtsöffnung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl vom 23. Januar 2024 betrieb die Klägerin die Beklagte in der Betreibung Nr. aaa des regionalen Betreibungsamtes Q._____ für eine Forderung von Fr. 65'634.50 nebst Zins zu 5 % seit dem 19. Januar 2024 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 104.00. Unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: " Mietvertrag 72011.01.0103.02 vom 01.03.2023 für Büroraum […], […] R._____ Mietzinsanpassung per 01.06.2023 Mietzinsanpassung per 01.01.2024