2.2. Die Konkursforderung betrug inkl. Zinsen und Kosten Fr. 22'264.00 (vgl. Vorladung vom 10. September 2024). Die Konkurseröffnung erfolgte am tt.mm.2024 um xx Uhr (vgl. Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom tt.mm.2024). Die mittels der obgenannten Unterlagen im vorliegenden Beschwerdeverfahren belegten Zahlungen ergeben zusammen mit dem verrechneten Betrag der Rückerstattung insgesamt einen Betrag in Höhe von Fr. 22'651.00, wobei sämtliche Zahlungen gemäss Bestätigungen des Regionalen Betreibungsamts C._____ vom 22. und 25. Oktober 2024 spätestens am 25. Oktober 2024 beim Regionalen Betreibungsamt C._____ eingegangen waren und die verrechenbare Forderung der Be-