2. 2.1. Die Beklagte machte beschwerdeweise geltend, sie habe die in Betreibung gesetzte Forderung der Klägerin in Höhe von Fr. 22'264.00 (inkl. Zinsen und Kosten) durch die Verrechnung einer Gutschrift vom 24. Oktober 2024 sowie die am 24. und 25. Oktober 2024 geleisteten Teilzahlungen an das Regionale Betreibungsamt C._____ vor Konkurseröffnung am 28. Oktober 2024 vollumfänglich beglichen. Die Klägerin habe dies mit Schreiben vom 30. Oktober 2024 bestätigt (Beschwerde, S. 4 f.; Beschwerdebeilage 3).