2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 19. August 2024 beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 21. Juni 2024 der Beklagten am 16. Juli 2024 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte am tt.mm.2024 wie folgt: " 1. Über die B._____ GmbH, […], wird mit Wirkung ab tt.mm.2024, xx Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin.