1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes C._____ vom 3. Mai 2024 für eine Forderung von Fr. 20'994.95 nebst 5 % Zins seit 23. Februar 2024 ("Rechnungs-Nr.: […] Beiträge 2023 - Schlussrechnung") sowie für eine Forderung in Höhe von Fr. 149.55 ("Rechnungs-Nr.: […] Verzugszins-Rechnung […]"). 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 13. Mai 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag.