3. 3.1. Gegen diesen ihm am 4. November 2024 zugestellten Entscheid reichte der Beklagte mit Eingabe vom 4. November 2024 (Postaufgabe am 5. November 2024) beim Obergericht des Kantons Aargau eine Beschwerde ein mit dem sinngemässen Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Entscheids und Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens. Ferner ersuchte er um Aufschub der Vollstreckung des angefochtenen Entscheids und um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren.