" 1. In der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 15. Dezember 2023; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehren am 9. Juli 2024) wird der Gesuchstellerin definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 36'646.35. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt und mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 400.00 verrechnet. Der Gesuchsgegner hat der Gesuchstellerin Fr. 400.00 direkt zu ersetzen. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." -3-