CHF 11'364.75, fällig 12.10.2022". 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 18. Dezember 2023 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 9. Juli 2024 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden das Gesuch um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für Fr. 36'646.35 zuzüglich Betreibungskosten, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beklagten. 2.2. Der Beklagte nahm zum Rechtsöffnungsbegehren nicht Stellung. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden entschied am 29. Oktober 2024: