2.4. Daraufhin erstatte der Beklagte mit Eingabe vom 22. September 2024 eine "Duplik". Er hielt an seinen Anträgen fest und stellte zusätzlich den Antrag, die Klägerin sei wegen mutwilliger Prozessführung zu bestrafen. 2.5. Mit Entscheid vom 15. Oktober 2024 erkannte das Bezirksgericht Bremgarten, Präsidium des Zivilgerichts: -3- " 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 21.11.2023) für den Betrag von Fr. 16'249.50 provisorische Rechtsöffnung erteilt.