2.2. Mit Stellungnahme vom 25. August 2024 ersuchte der Beklagte sinngemäss um Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens. Weiter sei die Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts Q._____ sowie der Verlustschein Nr. ddd des Betreibungsamts R._____ zu löschen, unter Kostenund Entschädigungsfolgen zulasten der Klägerin. 2.3. Mit Eingabe vom 5. September 2024 liess sich die Klägerin unaufgefordert vernehmen und erstattete eine "Replik". Sie hielt an ihren Anträgen fest.