Für die Restanz wird allerdings bestenfalls eine Zahlung in Aussicht gestellt, wobei diese mit Fr. 5'000.00 behauptet wird. Damit bleibt offen, ob die Beklagte mit der Berufung eine ganze oder teilweise Abweisung des klägerischen Gesuchs um Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts verlangt hat.