2025, N. 34 zu Art. 311 ZPO). Dies ergibt sich für Ansprüche, die, wie der vorliegende, der Dispositionsmaxime unterliegen, schon aus diesem Grundsatz (Art. 58 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht einer Partei nicht mehr und nichts anderes zusprechen darf, als sie verlangt, und nicht weniger, als die Gegenpartei anerkannt hat). -4-