" 1. Die Verfügung vom 18.07.2024 wird vollumfänglich bestätigt und das Grundbuchamt des Bezirks Bremgarten angewiesen, zu Gunsten der Gesuchstellerin [= Klägerin] auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin [= Beklagte] […], gemäss Art. 961 ZGB die vorläufige Eintragung eines Pfandrechts i.S.v. Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB für Fr. 28'658.75 nebst 5 % Zins seit 08.06.2024 vorzumerken. 2. Zur Anhebung der Klage auf definitiven Eintrag des obigen Pfandrechts wird der Gesuchstellerin Frist bis 15.01.2025 angesetzt.