1. 1.1. Mit Gesuch vom 17. Juli 2024 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Bremgarten, es sei das Grundbuchamt Wohlen AG richterlich (auch superprovisorisch) anzuweisen, zugunsten der Klägerin und zulasten des Grundstücks […] ([…]) für die Pfandsumme von Fr. 28'658.75 zzgl. Zins von 5 % seit 8. Juni 2024 ein Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch vorläufig vorzumerken.