4.7. Unterhaltsanspruch 4.7.1. "Wirtschaftlich" In der Phase 1 (September 2022 bis November 2022) bleibt es bei dem vorinstanzlich für die Beklagte und die Kinder ermittelten "Unterhaltsanspruch wirtschaftlich", und in den restlichen Phasen (ab Dezember 2022) ist von nachfolgenden Beträgen (Grundbedarf + Überschussanteil – Einkommen resp. Kinderzulage) auszugehen: