___ zuzuweisen sei (Berufung, S. 22 f.), kann ihm nicht gefolgt werden. Bei mehreren Kindern eines Elternpaars wird der Geldbedarf zur Gewährleistung der Eigenbetreuung nach obergerichtlicher Praxis "gleichmässig" unter den Kindern aufgeteilt, sofern die Kinder in einem vergleichbaren Umfang auf Betreuung angewiesen sind (Entscheid der 5. Zivilkammer des Obergerichts ZSU.2023.138 vom 26. Februar 2024 E. 6.2 mit Hinweisen), wovon die Vorinstanz (mangels gegenteiliger Anhaltspunkte) bei einem Altersunterschied der beiden Kinder C._____ und D._____ von nur rund zwei Jahren im Rahmen ihres weiten richterlichen Ermessens zu Recht ausgegangen ist.