4.4.4. Bedarf Kinder 4.4.4.1. Gesundheitskosten Die Gesundheitskosten (Fr. 30.00 [C._____] bzw. Fr. 145.00 [D._____]) sind ab Phase 2 (ab Dezember 2022) aus dem Bedarf der Kinder zu streichen (E. 4.4.2.3 oben). 4.4.4.2. Lerncoaching Zum "Lerncoaching" erwog die Vorinstanz, gemäss dem Kläger unterstützten die Coachings die Kinder in ihrer schulischen Entwicklung und seien deshalb in deren Bedarf einzusetzen. Es sei davon auszugehen, dass in sämtlichen Phasen dafür monatliche Kosten von Fr. 600.00 pro Kind anfallen würden (angefochtener Entscheid, S. 26).