Wegen des Auszugs der Schwester des Klägers Ende November 2024 erhöhen sich ab dann seine anteiligen Wohnkosten auf (gerundet) Fr. 1'435.00 ([Fr. 5'931.50 – Fr. 1'630.00] / 3). Der Einfachheit halber und zur Vermeidung unnötiger Unterhaltsphasen sind die Wohnkosten des Klägers im Zeitraum von August 2024 bis April 2028 (vgl. E. 4.5.5 unten) auf durchschnittlich (rund) Fr. 1'400.00 zu veranschlagen ([4x Fr. 1'075.00 + 41x Fr. 1'435.00] / 45 Monate).