Der Kläger bringt vor, er komme seit Jahren nachweislich für die ganzen Wohnkosten (Fr. 5'931.00) auf. Seine kurz vor der Pensionierung stehenden Eltern hätten ihm beim Aufbau seiner Karriere und Geschäftstätigkeit unterstützt, und nur wegen ihnen habe er sich schon in jungen Jahren ein Eigenheim kaufen können, wovon auch die Beklagte profitiert habe. Es handle sich um eine Art "Generationenvertrag". Seine Schwester ziehe sodann im November 2024 aus. Die Mietzinseinnahmen (Fr. 1'630.00) seien ihm nur zu 80 % (Fr. 1'304.00) anzurechnen, weil es immer wieder Leerstände gebe und sich die Büros nicht an einer "privilegierten" Lage befinden - 17 -