4.4.2. Bedarf Kläger 4.4.2.1. Wohnkosten Bezüglich der Wohnkosten des Klägers erwog die Vorinstanz, er bewohne mit seinen Eltern und seiner Schwester ein 8.5-Zimmer-Haus, für welches monatliche Kosten von Fr. 5'931.50 anfielen. In einem Nebengebäude befänden sich drei Büros, die vermietet würden. Bis vor Kurzem seien zwei davon vermietet gewesen. Auch wenn momentan die Büros leer stünden, sei davon auszugehen, dass in Zukunft wieder mit Mietzinseinnahmen von Fr. 1'630.00 gemäss Bezifferung des Klägers gerechnet werden könne.