Es sei der Beklagten rückwirkend ein hypothetisches Einkommen anzurechnen, weil sie wohl absichtlich keine Stelle gesucht habe, um möglichst hohen Unterhalt zu erhalten. In den Phasen 2 und 3 (Dezember 2022 bis Juli 2024) seien ihr hypothetisch Fr. 2'620.00 (50 %), in Phase 4 (August 2024 bis April 2028) Fr. 4'192.00 (80 %-Pensum) und in Phase 5 (ab Mai 2028) Fr. 5'240.00 (100 %-Pensum) als Einkommen anzurechnen (Berufung, S. 12 ff.).