Der Kläger bringt vor, die Bewerbungsbemühungen der Beklagten seien mangelhaft. Sie habe im T._____ die Schule abgeschlossen und spreche genügend Deutsch, verfüge über gute bis sehr gute IT-Kenntnisse, sei 35 Jahre alt und gesund. Sie habe von Januar 2016 bis Ende 2022 bei G._____ im Backoffice gearbeitet. Der Arbeitsmarkt sei sehr gut. Gemäss dem SGB-Lohnrechner betrage der Lohn als Backoffice-Mitarbeiter Fr. 5'240.00. Es sei der Beklagten rückwirkend ein hypothetisches Einkommen anzurechnen, weil sie wohl absichtlich keine Stelle gesucht habe, um möglichst hohen Unterhalt zu erhalten.