Schulstufenmodell müsste sie 50 % arbeiten, sie habe aber trotz Suchbemühungen erst per 17. Oktober 2023 und nur eine 30 %-Stelle als Verkäuferin gefunden. Grundsätzlich wäre ihr zur Steigerung ihres Pensums eine Frist von rund einem halben Jahr anzusetzen. Da sie aber gemäss Schulstufenmodell per August 2024 80 % arbeiten müsse (Übertritt D._____ in die Oberstufe), rechtfertige es sich, der Beklagten von November 2023 bis Ende Juli 2024 ein Nettoeinkommen von Fr. 1'000.00 (erzielbar mit ihrem aktuellen 30 %-Pensum) anzurechnen. Erst ab August 2024 sei von einem hypothetischen Einkommen (Fr. 3'600.00 bei 100 %) auszugehen.