4.4. Berechnungsfaktoren 4.4.1. Einkommen Beklagte 4.4.1.1. Vorinstanz / Parteien Zum Einkommen der Beklagten erwog die Vorinstanz: Sie habe bis zur Kündigung durch den Kläger 50 % bei der G._____ AG gearbeitet und bis November 2022 monatlich netto Fr. 1'768.05 verdient. Laut - 14 -