4.2. Streitpunkte Strittig sind das Einkommen der Beklagten (E. 4.4.1 unten), der Bedarf des Klägers (E. 4.4.2 unten), der Beklagten (E. 4.4.3 unten) und der Kinder (E. 4.4.4 unten), die Überschussverteilung (E. 4.5 unten) sowie die Verteilung des Betreuungsunterhalts (E. 4.6 unten).