Mit Eingabe vom 20. Dezember 2024 reichte die Beklagte ein Schreiben der Sozialregion S._____ vom 29. November 2024 ein (Beilage 8). Daraus ergibt sich, dass sich F._____, Berufsbeistand bei der Sozialregion S._____, direkt an C._____ gewandt hat. Nach den unbestritten gebliebenen Ausführungen der Beklagten fand am 16. Dezember 2024 ein Gespräch von C._____ mit F._____ statt, wobei sie von diesem auch zum Verhältnis zu ihrem Vater befragt wurde (Beilage 9).