Der Kläger verlangt ergänzend die Anordnung einer Mediation zwischen ihm und C._____ (oder eine andere angemessene Massnahme wie z.B. einer Gesprächstherapie). Sonst drohe der gänzliche Kontaktabbruch. C._____ habe nach wie vor keinen Kontakt zu ihm und ihm sei auch nicht bekannt, ob in den letzten Monaten Gespräche mit C._____ in Bezug auf den Kontaktaufbau oder allfällige Massnahmen geführt worden seien. Auch wenn die Trennung nicht schön verlaufen sei, sei C._____ Haltung nicht nachvollziehbar. Nach dem Kontaktabbruch vor mittlerweile zwei Jahren sei es dringend angezeigt, dass zumindest eine Aussprache zwischen ihm und C._____ im Rahmen einer Mediation erfolge, damit er C._____ seine