5. Ziff. 14 und 15 des [angefochtenen Entscheids] seien aufzuheben, die Kosten ausgangsgemäss neu zu verteilen sowie entsprechende Parteientschädigungen zuzusprechen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST zu Lasten der Berufungsbeklagten." 4.2. Mit Berufungsantwort vom 25. November 2024 beantragte die Beklagte die Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. Barauslagen und MwSt.). 4.3. Mit Stellungnahme vom 6. Dezember 2024, zu welcher er am 16. Dezember 2024 Unterlagen nacheinreichte, hielt der Kläger an seinen Begehren fest. Mit Eingabe vom 20. Dezember 2024 äusserte sich die Beklagte dazu.