Absolvieren die Kinder in diesem Zeitpunkt eine Erstausbildung, dauert die Zahlungspflicht bis zu deren Abschluss. Die Beiträge sind über die Volljährigkeit hinaus weiter an die Gesuchsgegnerin zu leisten, bis die Kinder eine andere Zahlstelle bezeichnen. 6.2. [zzgl. Kinderzulagen] 6.3. [gebührender Kinderunterhalt gedeckt] 7. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich […] zu bezahlen: -5-