2.5. Mit Verfügung vom 21. Juli 2023 ordnete das Gerichtspräsidium Q._____ für die Kinder C._____ und D._____ eine Beistandschaft im Sinne von Art. 308 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB an und beauftragte den einzusetzenden Beistand insbesondere mit der Aufgabe, in Bezug auf C._____ abzuklären, durch welche Massnahmen ein Kontakt zum Vater wieder aufgebaut werden könne. 2.6. Am 1. November 2023 fand vor dem Gerichtspräsidium Q._____ die Verhandlung mit Parteibefragung statt. Die Beklagte beantragte u.a. (neu), der Kläger sei zur Bezahlung folgender monatlicher Unterhaltsbeiträge zu verpflichten: "6.1. Per September 2022 bis November 2022