Bei den gesamten Vorakten und all den unzähligen Beilagen handle es sich um von der Vorinstanz amtlich erworbenes Wissen. Dieses Wissen brauche nicht bewiesen zu werden. Die Gesuchsgegnerin habe Anspruch auf eine ganze IV-Rente. Vom Betrag von Fr. 2'097.00 werde jedoch ein Betrag von Fr. 300.00 zur Verrechnung gebracht, da die Gesuchsgegnerin vorher ungerechtfertigte Leistungen erhalten habe. Hierfür sei sie auch bestraft worden.