Er habe die Herausgabe verschiedener Gegenstände verlangt. Mit Eingabe vom 6. April 2022 habe die Gesuchsgegnerin wiederum ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege gestellt. Gleichzeitig sei auf die bereits im Verfahren SF.2022.3 verurkundeten Unterlagen verwiesen worden. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sei bewilligt worden.