Am 30. März 2022 habe die Gesuchsgegnerin beim Präsidium des Bezirksgerichts Aarau ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im ordentlichen Verfahren betreffend Ehescheidung gestellt. Zur Begründung sei auf die im Verfahren SF.2022.3 eingereichten Unterlagen (Auszug aus dem Privatkonto der Gesuchsgegnerin, Mietvertrag für die Wohnung […], Mietkautionsantrag, Rechnung für die Mietkaution, provisorische Steuerrechnung 2021 sowie die Rechnung der Gebäudeversicherung) verwiesen worden. Das Gesuch sei bewilligt worden. Ein weiteres Verfahren sei vom damaligen Ehemann der Gesuchsgegnerin eingeleitet worden. Er habe die Herausgabe verschiedener Gegenstände verlangt.