Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe einen Strafbefehl erlassen, worauf die Gesuchsgegnerin Einsprache erhoben habe. Die Gesuchsgegnerin sei dann mit Urteil vom 21. März 2023 durch Gerichtspräsident Schöb als Einzelrichter des mehrfachen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung sowie des Entziehens von Minderjährigen schuldig gesprochen worden. Sie sei mit einer Geldstrafe sowie einer Busse von Fr. 2'000.00 bestraft worden. Gleichzeitig seien ihr die Verfahrenskosten von Fr. 3'303.50 auferlegt worden.