Es sei nicht überraschend, dass die Kinderbelange einen Hauptstreitpunkt bilden würden. Es müsse dabei stets davon ausgegangen werden, dass die Gesuchsgegnerin 100% invalid sei und nur über ein entsprechendes Renteneinkommen verfüge. Der Ehemann der Gesuchsgegnerin lebe ausschliesslich von der Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV) für den schwer behinderten Sohn. Gegen die Gesuchsgegnerin sei ein Strafverfahren wegen mehrfachen Betrugs, eventuell unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung sowie wegen Entziehens von Minderjährigen eingeleitet worden. -5-