3. 3.1. Die Gesuchsgegnerin erhob gegen diesen ihr am 17. Oktober 2024 zugestellten Entscheid mit Eingabe vom 28. Oktober 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau "Berufung" und beantragte das Folgende: " 1. Der Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau vom 10. Oktober 2024 sei aufzuheben. 2. Das Gesuch um Nachzahlung des Betrages von CHF 11'315.45 sei vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Aargau."