2.4. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau erkannte mit Entscheid vom 10. Oktober 2024 das Folgende: " 1. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, der Gesuchstellerin den Betrag von Fr. 11'315.45 in 12 monatlichen Raten à Fr. 900.00, zahlbar jeweils am letzten Tag eines jeden Monats, erstmals per 31. Oktober 2024, und einer letzten Rate à Fr. 515.45 zurückzubezahlen. 2. Bei Verzug mit einer Rate wird der ganze noch geschuldete Betrag sofort zur Zahlung fällig. 3. Es werden keine Kosten gesprochen." -3-