Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Gesuchsgegnerin wurden im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege in zwei Verfahren vor dem Bezirksgericht Aarau (SF.2020.3 und SF.2022.16) sowie einem Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Aargau (ZSU.2020.142) Gerichts- und Anwaltskosten im Umfang von insgesamt Fr. 11'315.45 vorgeschossen. 2. 2.1. Am 15. August 2024 ersuchte der Gesuchsteller beim Bezirksgericht Aarau um Eröffnung eines Nachzahlungsverfahrens gegen die Gesuchsgegnerin unter Anordnung der Nachzahlung für den Betrag von Fr. 11'315.45.