3. 3.1. Gegen diesen ihr am 1. Oktober 2024 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 11. Oktober 2024 (Postaufgabe) Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau, ohne einen konkreten Antrag zu stellen. 3.2. Am 25. Oktober 2024 (Postaufgabe) und 29. Oktober 2024 (am Schalter des Obergerichts des Kantons Aargau übergeben) reichte die Beklagte zwei weitere Eingaben ein. Am 26. Oktober 2024 gelangte die Beklagte zudem mit einer E-Mail an das Obergericht des Kantons Aargau. 3.3. Mit Berufungsantwort vom 3. Dezember 2024 beantragte die Klägerin das Folgende: " 1. Die Berufung sei abzuweisen soweit darauf einzutreten ist.