Steuerschulden betrieben worden ist, vermag am Gesagten nichts zu ändern, zumal Schulden oder Betreibungen für sich allein nicht zwingend für die Mittellosigkeit, sondern bspw. auch für eine schlechte Zahlungsmoral sprechen. Die Vorinstanz verhält sich jedenfalls nicht überspitzt formalistisch bzw. willkürlich, wenn sie eine Bestätigung der hypothezierenden Bank verlangt, wonach eine Erhöhung der Hypothek nicht möglich sei. Es kann nicht einfach auf die Behauptungen des Gesuchstellers abgestellt werden, ansonsten er gegenüber anderen Gesuchstellern, die keine so hohen Vermögenswerte aufweisen, bevorteilt würde.