Aufgrund dieser Ausgangslage und der allgemein bekannten Tatsache, dass Banken eine Hypothek nur dann erhöhen würden, wenn die kalkulatorische Tragbarkeit von 5 % gegeben sei, könne als gerichtsnotorisch betrachtet werden, dass eine Erhöhung der Hypothek vorliegend mangels Tragbarkeit aufgrund fehlenden Einkommens/Vermögens resp. Schulden in keiner Weise möglich sei. Jemand, der weder seinen Notbedarf noch seine laufenden Steuern begleichen könne, werde von keiner Bank eine Hypothekarerhöhung erhalten. Es könne damit nicht die Rede davon sein, dass Gerichte keine Nachforschung betreffend die Möglichkeit zur Belehnung betreiben müssten.