1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird das Dispositiv des Entscheids des Präsidiums des Bezirksgerichts Zofingen vom 16. Oktober 2024 vollständig aufgehoben und wie folgt ersetzt: " 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 5. Juli 2024) für den Betrag von Fr. 1'300.00 nebst Zins zu 5 % seit 9. Juli 2024 provisorische Rechtsöffnung erteilt.