erfasst werden. Mangels Urteilsfähigkeit konnte C._____ daher von vornherein keine rechtswirksame Willenserklärung abgeben. Bei der Anmeldung für das "[…] Jahresabo", unterzeichnet vom Beklagten, mit gleichzeitiger Bestätigung der allgemeinen Vertragsbedingungen, handelt es sich somit um eine Schuldanerkennung des Beklagten: Der Beklagte anerkennt, gegenüber der Klägerin den Betrag von Fr. 650.00/Jahr schuldig zu sein. Nachdem die Klägerin den Beklagten betrieben hat, ist die Schuldneridentität gegeben. Die Beschwerde ist gutzuheissen.