__ bezüglich des vorliegenden Rechtsgeschäfts urteilsfähig im Sinne von Art. 16 ZGB war und sich deshalb (mit Zustimmung des Beklagten) gegenüber der Klägerin hätte verpflichten können, erscheint zudem rechtlich ausgeschlossen. Abgesehen von der finanziellen Belastung, welche für ein in üblichen Verhältnissen lebendes zwölfjähriges Kind untragbar erscheint, kann die Tragweite des vorliegenden Jahresabonnements, dieses verlängert sich ohne ausdrückliche schriftliche Kündigung ohne Weiteres um ein weiteres Jahr, von einem Kind im damaligen Alter von C._____ intellektuell nicht -6-