2.3.2. Der Beklagte hat nicht bestritten, dass es sich bei der von der Klägerin als Rechtsöffnungstitel eingereichten "Anmeldung" um seine Unterschrift handelt. Der Beklagte unterzeichnete somit am 4. April 2022 die Anmeldung seines Sohnes C._____ bei der Klägerin für ein "[…] Jahresabo" mit jährlichen Kosten von Fr. 650.00. Der Beklagte bestätigte mit seiner Unterschrift zudem, die allgemeinen Vertragsbedingungen, welchen zu entnehmen ist, dass sich das "[…] Jahresabo" ohne Kündigung jährlich um die gleiche Dauer verlängert, gelesen und akzeptiert zu haben.