5. Mahnkosten" Der Beklagte erhob gegen diesen ihm am 9. Juli 2024 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Gesuch vom 20. August 2024 (Postaufgabe) ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Zofingen um Erteilung der Rechtsöffnung für die betriebene Forderung von Fr. 1'300.00 nebst Zins zu 5 % seit 21. Oktober 2023 und Fr. 74.00 Zahlungsbefehlskosten, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Der Beklagte liess sich innert Frist nicht vernehmen. 2.3. Mit Entscheid vom 16. Oktober 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen was folgt: " 1. Das Gesuch wird abgewiesen.