1. Der Klägerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 23. November 2023) für den Betrag von Fr. 8'582.30 zuzüglich Zins von 5% seit 5. Januar 2016 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 wird dem Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin in identischer Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet, so dass der Beklagte der Klägerin direkt Fr. 300.00 zu bezahlen hat.